Was ist eine Patientenverfügung? Informationen und Tipps
Viele Menschen machen sich Sorgen darüber was passiert, wenn sie durch psychische Erkrankung, Altersverwirrtheit, körperliche Behinderung oder auch in ihrer letzten Lebensphase selbst nicht mehr in der Lage sind, wichtige rechtliche oder medizinische Entscheidungen für sich selbst treffen zu können.
Durch das am 1.1.1999 in Kraft getretene Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG) gewinnt eine Selbstbestimmung des Patienten durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht für einen so genannten "Patientenanwalt" immer mehr an Bedeutung. Denn jeder, der nicht privat mit einer solchen Willenserklärung vorsorgt, riskiert, dass Dritte über sein Schicksal, sein Leben und sein Sterben, gegen oder ohne seinen Willen entscheiden. Der Gesetzgeber zielt mit dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz darauf ab, diesen Vorsorgemaßnahmen eine rechtsgeschäftliche Bedeutung zu verleihen.
So kann der Betroffene durch eine Vorsorgevollmacht für den Fall geschäftsunfähig oder hilfsbedürftig zu sein, eine Person seines Vertrauens mit der Wahrnehmung seiner Interessen bestimmen. In dieser Willenserklärung - die jederzeit widerrufen werden kann - ist festgelegt, welche Geschäfte des täglichen Lebens diese Person für den Betroffenen wahrnehmen darf.
Wichtig für den Fall der Betreuungsfähigkeit, beispielsweise durch psychische Krankheit oder schwere Behinderung beziehungsweise Altersverwirrtheit, wiederum ist die Betreuungsverfügung. Sie kann beim Amtsgericht hinterlegt werden. Und mit diesem Dokument kann der Betroffene selbst seinen Betreuer bestimmen. Er kann auch im Hinblick auf spätere Pflegebedürftigkeit festlegen, ob er zu Hause oder im Altenheim gepflegt werden möchte. Durch diese Vollmacht lassen sich Betreuungsverfahren vermeiden, aber zumindest jedoch der eigene Wille entscheidend mitgestalten.
An der Grenze zwischen Leben und Tod und der Entscheidung zwischen apparativer Lebensverlängerung oder Schmerzfreiheit mit menschlicher Sterbebegleitung sind den Angehörigen ohne Patientenverfügung die Hände gebunden. Die Ärzte wiederum machen sich bei Verzicht auf eine mögliche Maximaltherapie strafbar. Eine Patientenverfügung ist daher eine ganz wichtige Entscheidungshilfe für Ärzte, die in einer bestimmten Situation durch diese Willenserklärung und die Aussagen der Vertrauensperson, dem so genannten "Patientenanwalt", aber auch dem Hausarzt Orientierungshilfe erhalten. Denn die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, an die Ärzte verpflichtend gebunden sind.
Ganz wichtig ist, dass der Betroffene seine Patientenverfügung immer wieder aktualisiert, indem nach Ablauf jeweils eines Jahres diese Willenserklärung durch die erneute Unterschrift bekräftigt wird. So kann der Arzt erkennen, dass der Patient auch weiterhin zu seiner einmal getroffenen Entscheidung steht. Denn jede medizinische Behandlung bedarf der Zustimmung des Patienten. Den eigenen Willen im Voraus festzulegen, kann kein Schriftstück leisten. Hier ist der "Patientenanwalt" gefordert. Der Patient bestimmt daher einen Menschen seines Vertrauens, der die eigenen Wertvorstellungen vertritt und den Arzt in Fragen der weiteren Behandlung des Patienten berät.
Aktive Sterbehilfe kann vom "Patientenanwalt" nicht gefordert werden. Hospizangebote und Palliativmedizin mit umfassender Schmerztherapie machen aktive Sterbehilfe überflüssig. Auch dieses Recht kann der "Patientenanwalt" einfordern. Fehlt jedoch eine schriftliche Erklärung, in der der Verfasser Wünsche und Behandlungsziele dokumentiert, dann müssen sich - wenn der Patient nicht mehr willensfähig ist - Angehörige und Ärzte den Anordnungen des Vormundschaftsgerichts beugen. Vor diesem Hintergrund rät die Bundesärztekammer dazu, persönliche Vorsorge mit Hilfe einer Patientenverfügung zu treffen. Hierzu existieren zahlreiche Formulare verschiedener Organisationen, Initiativen und Vereine.
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