"Am Computer arbeiten - aber richtig!"
Fast ein Drittel unseres Lebens verbringen wir am Arbeitsplatz. Und rund 80 000 Stunden sitzt heutzutage ein Büromensch an seinem Schreibtisch, der sich durch die Computerarbeit längst zu einem "elektronischen Büro" gewandelt hat. Zwar bietet die Bildschirmarbeit eine erhebliche Arbeitserleichterung, andererseits können davon auch Gesundheitsgefahren ausgehen.
Weit mehr als 50 Prozent der im Büro Beschäftigten klagen über wachsende körperliche und psychosomatische Beschwerden. Stress, Verspannungen, Rücken- oder Kopfschmerzen, Augenbrennen oder seelische und körperliche Überbelastung lassen sich vielfach durch einfache Maßnahmen und Umgestaltung des Arbeitsplatzes vermeiden.
Vor diesem Hintergrund kommt der Bildschirmarbeitsverordnung im Sinne des Arbeitsschutzes eine große Bedeutung zu. Denn trotz aller Technik stehen die Bedürfnisse des Menschen im Mittelpunkt. Diese gesetzlichen Grundlagen für einen besseren Gesundheitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz legen Mindestanforderungen an das Bildschirmgerät selbst, Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung, aber auch an die Software-Ausstattung und die Arbeitsorganisation fest. Inzwischen sind nach Schätzung von Experten mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze von diesen Regelungen betroffen. Dabei stellt die Bildschirmarbeitsverordnung einen flexiblen Rahmen dar, der Spielraum für an die Situation der Betriebe angepasste Arbeitsschutzmaßnahmen lässt. Gewinner sind Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen. Denn Ausfallzeiten durch schlechte Arbeitsbedingungen verringern sich und die Motivation der Arbeitnehmer steigt durch die menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Unfälle und Gesundheitsschäden können nach derzeitigen Erkenntnissen vermieden werden, wenn die Arbeitsmittel am Bildschirm-Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung den bestehenden Sicherheitsregeln entsprechen. Dabei sollte die vom Arbeitsschutzgesetz geforderte "Arbeitsplatzanalyse" der erste Schritt sein. An erster Stelle der Maßnahmen zur genauen Untersuchung des Bildschirm-Arbeitsplatzes muss unter Beteiligung der Beschäftigten und des Betriebsrates erst einmal der Arbeitsplatz auf mögliche Gefährdungen untersucht und Probleme bewertet sowie schriftlich dokumentiert werden. Bei dieser Beurteilung des Bildschirmarbeitsplatzes sollten nach Empfehlungen von Experten
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